Berechtigtes Interesse ist eine der rechtlichen Grundlagen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die es Verantwortlichen erlaubt, Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Wahrung eines berechtigten Interesses erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Annahme eines berechtigten Interesses erfordert eine sorgfältige Abwägung der Interessen der datenverarbeitenden Stelle gegenüber den Datenschutzrechten der betroffenen Personen. Verantwortliche müssen transparent über die Verwendung des legitimen Interesses als Verarbeitungsgrund informieren und dokumentieren, wie sie zu ihrer Entscheidung gekommen sind.