Eine Einwilligung ist eine freiwillige, spezifische, informierte und unmissverständliche Willenserklärung, mit der eine Person durch eine Erklärung oder eine eindeutige bestätigende Handlung ihr Einverständnis zur Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gibt. Im Kontext der DSGVO ist die Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Lit. a) DSGVO eine der Rechtsgrundlagen für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein, und es muss ebenso einfach sein, sie zu widerrufen, wie sie zu erteilen. Unternehmen müssen nachweisen können, dass eine Einwilligung von der betroffenen Person erteilt wurde.