Die Freiwilligkeit der Einwilligung ist ein Grundprinzip der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das besagt, dass eine Einwilligung nur gültig ist, wenn sie ohne Zwang, spezifisch, informiert und unmissverständlich erteilt wurde. Das bedeutet, dass Personen die Wahl haben müssen, ob sie in die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einwilligen oder nicht, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen, falls sie sich gegen eine Einwilligung entscheiden. Die Anforderung der Freiwilligkeit stellt sicher, dass die Zustimmung zur Datenverarbeitung auf einer echten Wahl der betroffenen Person basiert und nicht durch ungleiche Machtverhältnisse, Zwang oder Druck beeinträchtigt wird.