Haftung im Datenschutz bezieht sich auf die Verantwortlichkeit von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern für die Einhaltung der Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Diese Verantwortung umfasst die Sicherstellung, dass personenbezogene Daten rechtmäßig, nach Treu und Glauben und transparent verarbeitet werden, sowie den Schutz der Daten vor Missbrauch, unbefugtem Zugriff und Verlust. Im Falle einer Datenschutzverletzung können Verantwortliche und Auftragsverarbeiter für entstandene Schäden haftbar gemacht werden, wenn sie ihre datenschutzrechtlichen Pflichten nicht erfüllt haben. Sie haften gemäß Art- 82 DSGVO den betroffenen Personen gegenüber auf Schadensersatz. Ferner können die Datenschutzaufsichtsbehörden ein empfindliches Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% den gesamten weltweit erzielten Jahresumsatz verhängen (Art. 83 Abs. 5 DSGVO).