Jobbezogene Datenverarbeitung betrifft die Sammlung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern und Bewerbern im Kontext des Arbeitsverhältnisses. Die Verarbeitung solcher Daten ist zulässig, wenn sie für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist oder eine rechtliche Verpflichtung erfüllt. Arbeitgeber sind zudem verpflichtet, die Daten ihrer Mitarbeiter vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sicherzustellen, dass nur berechtigtes Personal Zugang zu diesen Informationen hat.