Joint Controllers (gemeinsam Verantwortliche) bezieht sich auf zwei oder mehr Verantwortliche, die gemeinsam die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmen. In solchen Verarbeitungssituationen müssen die beteiligten Parteien in einer transparenten Vereinbarung ihre jeweiligen Datenschutzpflichten klären, insbesondere hinsichtlich der Ausübung der Rechte betroffener Personen und der Informationspflichten. Die DSGVO verlangt, dass die Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen den Joint Controllers klar und verständlich für die betroffenen Personen dargelegt wird. Diese Regelung soll sicherstellen, dass betroffene Personen wissen, an wen sie sich wenden können, um ihre Datenschutzrechte auszuüben.