Jugendschutz im Datenschutz bezieht sich auf spezielle Schutzmaßnahmen und Bestimmungen, die Minderjährige vor Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten schützen sollen. Die DSGVO legt beispielsweise fest, dass die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern in Bezug auf Informationsgesellschaftsdienste wie beispielsweise „Soziale Medien“ oder Messenger-Dienste nur gültig ist, wenn das Kind ein bestimmtes Mindestalter erreicht hat (je nach Mitgliedsstaat zwischen 13 und 16 Jahren) und die Zustimmung von den Eltern oder Erziehungsberechtigten eingeholt wurde. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, Kinder in der digitalen Welt besonders zu schütze
sicher gehandhabt und ihre Privatsphäre gewahrt werden. Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (kurz: TTDSG) beinhaltet ergänzend spezifische Regelung, wie mit den Daten von Jugendlichen umzugehen ist, die zur Wahrung des Jugendschutzes gewonnen wurden (§ 20 TTDSG). Ein besonderes Augenmerk ist bei der Verwendung von Social-Media-Angeboten wie beispielsweise WhatsApp, Snapchat, TikTok, Instagram & Co., durch Kinder und Jugendliche zu legen.