Die Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen (umgangssprachlich “Datenpannen”) ist eine wesentliche Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Verantwortliche dazu verpflichtet, bestimmte Arten von Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden nach deren Entdeckung den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden zu melden. Wenn eine solche Verletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, müssen auch die betroffenen Personen informiert werden.