Die Minimierung der Datenverarbeitung ist ein Datenschutzprinzip, das besagt, dass nur die für den spezifischen Zweck notwendigen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden dürfen. Dieses Prinzip zielt darauf ab, den Umfang der Datenerhebung auf das absolut Notwendige zu beschränken und so die Privatsphäre der betroffenen Personen zu schützen.