Bei der Pseudonymisierung (Art. 4 Satz 1 Nr. 5 DSGVO) werden personenbezogene Daten wie der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Kennzeichen oder Pseudonym ersetzt, so dass die Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person ausgeschlossen oder wesentlich erschwert wird. Durch diese Entfernung des Personenbezugs wird das Risiko bei der Verarbeitung von Daten für die betroffenen Personen erheblich reduziert.  Im Gegensatz zur Anonymisierung ist der Vorgang aber umkehrbar, so dass der Verantwortliche, welcher die Anonymisierung durchgeführt hat, grundsätzlich eine Zuordnung der Daten zu einem Betroffenen vornehmen kann, beispielweise zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung. Der Verantwortliche muss daher sicherstellen, dass die Informationen, welche eine Zuordnung ermöglichen, separat und vor dem Zugriff Dritter sicher aufbewahrt werden. Die Pseudonymisierung kommt häufig im Bereich der Forschung und der Datenanalyse zum Einsatz und ist eine anerkannte Maßnahme zur Risikominimierung und Datensicherheit.