Das Qualitätsprinzip im Datenschutz besagt, dass personenbezogene Daten genau, vollständig und aktuell sein müssen. Dieses Prinzip ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die verarbeiteten Daten ein getreues Bild der Realität wiedergeben und Verzerrungen oder Fehler vermieden werden, die die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen beeinträchtigen könnten. Organisationen sind verpflichtet, angemessene Schritte zu unternehmen, um unrichtige Daten zu berichtigen oder zu löschen und die Richtigkeit der Daten kontinuierlich zu überprüfen. Nach Art. 16 DSGVO haben Betroffene das Recht, dass unrichtige Daten, die ihre Person betreffen, unverzüglich berichtigt werden müssen.