Rechenschaftspflicht im Datenschutz bedeutet, dass Verantwortliche nicht nur die Datenschutzgesetze einhalten müssen, sondern auch nachweisen müssen, dass sie dies tun. Dies beinhaltet unter anderem die Führung von Aufzeichnungen über Datenverarbeitungsaktivitäten, die Risikoabschätzungen, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen und die Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen.