Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist ein Grundprinzip des Datenschutzes, das besagt, dass personenbezogene Daten nur auf rechtmäßige Weise verarbeitet werden dürfen. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn auch eine in Art. 6 DSGVO aufgeführte rechtliche Grundlage hierfür vorliegt. Als rechtliche Grundlage kommt beispielsweise die Erfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtung oder die Einwilligung der betroffenen Person in Betracht. Fehlt es an einer rechtlichen Grundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, darf keine Verarbeitung erfolgen. Man spricht daher auch von einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.