Transparenz ist ein Kernprinzip des Datenschutzes, das fordert, dass die betroffenen Personen klar und verständlich über die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Organisationen müssen unter anderem offenlegen, welche Daten sie verarbeiten, zu welchem Zweck, wie lange sie gespeichert werden und ob Daten an Dritte weitergegeben werden. Verantwortliche sind nach Art 13 DSGVO verpflichtet, diese Datenschutzinformationen zugänglich zu machen und auf Anfragen von betroffenen Personen bezüglich ihrer Datenverarbeitung zeitnah und umfassend zu antworten.