Das Widerspruchsrecht nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es betroffenen Personen, unter bestimmten Umständen gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage einer Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO oder im öffentlichen Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO erfolgt. Dieses Recht ist in Art. 21 DSGVO festgelegt und zielt darauf ab, den Betroffenen eine Möglichkeit zu geben, ihre Datenschutzrechte aktiv auszuüben und die Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten zu behalten.  Verantwortliche müssen die Verarbeitung personenbezogener Daten einstellen, wenn ein vom Betroffenen begründeter Widerspruch gegen die Verarbeitung erhoben wird, es sei denn, sie können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, welche die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person weiterhin überwiegen.