Die Zeitspanne der Datenspeicherung bezieht sich auf den Zeitraum, für den personenbezogene Daten gespeichert werden. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fordert, dass personenbezogene Daten nicht länger in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht, als es für die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, notwendig ist. Gesetze oder Vorschriften können Aufbewahrungsfristen vorgeben, wann Daten frühestens gelöscht oder vernichtet werden dürfen. Organisationen müssen klare Richtlinien und Verfahren für die Löschung oder Anonymisierung von Daten nach Ablauf der Speicherfrist festlegen, um die Einhaltung der Speicherbegrenzung zu gewährleisten.