Die Zweckbindung ist ein Grundprinzip des Datenschutzes, das besagt, dass personenbezogene Daten nur für im Vorhinein festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden dürfen, die mit diesen Zwecken unvereinbar ist. Dieses Prinzip gewährleistet, dass Daten nicht für einen anderen Zweck verwendet werden als jenen, für den sie ursprünglich erhoben wurden, es sei denn, die betroffene Person hat ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben oder es gibt eine andere rechtliche Grundlage für die weitere Verarbeitung. Unbenommen dessen muss der Betroffene unaufgefordert über eine Zweckänderung informiert werden.